Krankenkassenzuschuss beim Abnehmen / Übergewicht

Wie kann ich beim Abnehmen bzw. Diät einen Krankenkassenzuschuss beantragen?

gesund-abnehmenÜbergewicht ist heutzutage weit verbreitet. Die Gefahr von gefährlichen Folgeerkrankungen ist sehr hoch, deshalb ist es äußerst wichtig, dass Sie die Initiative ergreifen, um etwas für Ihre Gesundheit tun.

Es gibt zahlreiche Kursangebote, sei es in der Volkshochschule, im Internet, bei Ernährungsberater, in Praxen für ganzheitliche Ernährung und Seminare.

Möchten Sie etwas gegen ihr Übergewicht unternehmen, erkundigen Sie sich erst mal über das Kursangebot, sammeln Sie Informationen über Kosten, Dauer des Kurses usw. Danach suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe sie einen Zuschuss gewähren. Sie benötigen ein Attest vom Arzt über die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie. Eventuell müssen Sie sich an einen von der Krankenkasse empfohlenen Arzt wenden. Bleiben Sie beim Gespräch mit der Krankenkasse freundlich und hartnäckig.

Krankenkassen sind per Gesetz zur Förderung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet. Dazu gehört auch das Thema Ernährung, Kampf gegen das Übergewicht. Die Kurse sind geprüft auf Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 1 SGB V. Diese genehmigt die Krankenkasse, Kurse ohne dieses Qualitätsprädikat müssen durch die Krankenkasse erst geprüft werden. Das sollte vor einer Anmeldung passieren. Bezuschusst werden Kurse „Ernährung – Vermeidung von Übergewicht“ und „Abnehmen/ Gewichtsreduktion mit Bewegung“.

Pro Kalenderjahr werden maximal zwei Kurse mit unterschiedlichem Inhalt bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 80 % der Kurskosten, jedoch maximal 123,00 Euro pro Kalenderjahr. Die regelmäßige Teilnahme bei mindestens 80 % der Unterrichtsstunden ist erforderlich. Sie müssen eine Teilnahmebestätigung vorlegen.