Gemafreie Musik nutzen

MusikWas bezeichnet eigentlich die GEMA? Die GEMA bezeichnet die Gesellschaft für die musikalischen Aufführungs- sowie mechanischen Vervielfältigungsrechte. Es handelt sich hierbei um eine Verwertungsgesellschaft, welche in Deutschland die Nutzungsrechte vertritt, was das Urheberrecht von Komponisten, Verlegern von Musikwerken und Textdichtern anbelangt, die dabei Mitglied in der GEMA sind. In Deutschland vertritt die GEMA die Rechte von über 64.000 Mitgliedern sowie weltweit von mehr als zwei Millionen Urheberrechteinhabern. Zu den GEMA-Organen zählen Versammlungen ordentlicher Mitglieder, Aufsichtsrat und Vorstand, einmal jährlich findet in der Regel die Mitgliederversammlung statt.

Mitgliedschaft GEMA

Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft ist freiwillig, denn aus dem Urheberrecht ergeben sich für den Urheber automatische Nutzungsrechte. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, der Urheber kann es aber übertragen oder seine Rechte selbst wahrnehmen. Wer durch die GEMA jedoch vertreten werden möchte, muss Mitglied werden. Gleichzeitig haben diese Komponisten aber natürlich den Vorteil, dass sie sich weniger stark um die Durchsetzung ihrer Rechte kümmern müssen.

Wie funktioniert die Mitgliedschaft?

Nutzer der Werke erwerben bei der GEMA die notwendigen Nutzungsrechte gegen eine Vergütungszahlung, welche nach abgezogener Verwaltungsgebühr an den Urheber ausgezahlt wird. Die GEMA nimmt ebenso im Onlinebereich die Urheberrechte wahr und bietet seit 2003 auf ihrer Webseite einen Zugang zur Werke-Datenbank mit etwa 1,6 Millionen musikalischen Werken, die urheberrechtlich geschützt sind, an. Die GEMA ist einerseits den Mitgliedern gegenüber verpflichtet, dass die ihr übertragenen Rechte wahrgenommen werden, jedoch ist sie andererseits weiterhin verpflichtet, dass dem Musiknutzer die Rechte auf jeweilige Nachfragen gegen Entgelt eingeräumt werden.

GEMA-freie Musik

Der Begriff gemafreie Musik beschreibt zum einen Musik, für die an die Gesellschaft keine Lizenzgebühren anfallen und zum anderen sind Werke ebenso bei erloschenem Urheberrecht GEMA-frei (dies ist beispielsweise bei abgelaufener Schutzfrist der Fall). Der Komponist ist in dem Fall über 70 Jahre tot, die Musik darf somit kostenlos genutzt werden – zum Beispiel in Online-Videoproduktionen oder auch als Musik auf öffentlichen Veranstaltungen.